![]() Der nächste Winter kommt bestimmt... |
Unser Winterdienst sorgt dafür, dass der Weg zur Arbeit oder nach Hause nicht zum halsbrecherischen Abenteuer wird. Wir kommen in Ihrem Auftrag der gesetzlich geregelten Räum- und Streupflicht nach. Diese besagt, dass auf Gehwegen Schnee direkt nach dem Schneefall und Glätte unverzüglich nach ihrem Entstehen bekämpft werden müssen, und zwar in einer für Fußgänger erforderlichen Breite von mindestens einem Meter. Vertrauen Sie unseren ausgebildeten Fachkräften, die mit Spezialmaschinen und Körpereinsatz für gründliche, schonende und umweltfreundliche Auftragserfüllung im Sinne der Straßenreinigungsverordnung sorgen. |
